Informationen zu den Religionsgemeinschaften

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Sachen ist ein Land der religiösen Vielfalt

Sachsen ist ein Land der religiösen Vielfalt. Es gibt schon lange existierende religiöse Traditionen in Sachsen. Aber auch Migration und Integration von Menschen aus anderen Ländern spielen im religiösen Leben des Landes eine wichtige Rolle. Einige religiöse Traditionen reichen mitunter weit zurück. Nach den zwei religionsfeindlichen Diktaturen des 20. Jahrhunderts nahm die Vielfalt der religiösen und kulturellen Prägungen in Sachsen wieder zu. Die Zuwanderungen aus Westdeutschland und aus dem Ausland führten zum Wachstum und zur Gründung neuer Religionsgemeinschaften. 

Religionsgemeinschaft – das meint die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion und zu einer konkreten Organisation vor Ort, der die Gläubigen angehören.
Die Ausstellung „Sichtbare Vielfalt. Religionen in Sachsen“ präsentiert acht Religionsgemeinschaften:

Die Ausstellung zeigt also Gemeinschaften der großen Religionen Buddhismus, Christentum, Hinduismus, Islam und Judentum. Mit der jüdischen und der sorbisch-evangelischen Gemeinden werden zwei der ältesten in Sachsen verankerten Gemeinschaften portraitiert, mit der hinduistischen eine der jüngsten Religionsgemeinschaft.

Nicht alle Religionsgemeinschaften sind öffentlich ständig präsent. Der Übergang zwischen soziokulturellen Angeboten und religiösen Feierlichkeiten ist oft fließend. Für Migranten können religiöse Orte eine wichtige Brücke zwischen alter und neuer Heimat bilden. Ihre Religion in Sachsen praktizieren zu können, ermöglicht es ihnen, anzukommen und dabei ihre Identität und Kultur zu behalten.

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© Andreas Rost /SLpB

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Mönche mit Buddha bei Vietnamesisch-buddhistischer Einweihungsfeier des neuen Tempels in Bad Gottleuba-Berggießhübel am 3.09.2023

Mitgliedszahlen der Religionsgemeinschaften

Die Religionszugehörigkeiten sind nicht nach Aktenstand zu ermitteln. 2023 wurde entschieden, dass diese im deutschen Personenstandsregister der Standesämter nicht mehr erfasst werden sollen.

Artikel 4 des Grundgesetzes besagt, dass die Religionsausübung frei, ungestört und geschützt stattfinden soll. Das bedeutet auch, dass die Religionszugehörigkeit beispielsweise in einem Zensus nicht abgefragt wird, um religiöse Gruppen zu schützen. Der historische Hintergrund des Artikels ist die Verfolgung und Ermordung von Juden, Sinti und Roma, Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus, weshalb die religiösen Gruppen und deren Aufenthaltsort heute vor staatlichem Eingriff geschützt sind und deshalb statistisch auch nicht erhoben werden.

Vorhandene Statistiken basieren auf Schätzungen und sind ungenau. In der Ausstellung werden die Eigenangaben der Gemeinschaften und die Mitgliederzahlen der Kirchen präsentiert.

Der einzige Kontext, in dem die Religionszugehörigkeit statistisch erhoben wird, sind Asylanträge. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellt Statistiken nach Religionszugehörigkeiten für Sachsen zusammen.